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Bei Kinderpornografie gibt es keine minderschweren Fälle

Amtsgericht Lindau verhängt Bewährungsstrafe

Bei Kinderpornografie gibt es keine minderschweren Fälle

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    Wegen des Besitzes und Weiterleitung kinderpornographischer Inhalte musste sich ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworrten.
    Wegen des Besitzes und Weiterleitung kinderpornographischer Inhalte musste sich ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworrten. Foto: Wiedemann (Symbolfoto)

    Die Videos zeigen den schweren sexuellen Missbrauch von Kleinkindern. Der 24-jährige Mann, dem sie zugesandt wurden, scheint keine pädophilen Neigungen zu haben. Er distanziert sich von dieser „Schweinerei“ und macht klar, dass er so etwas nicht sehen will. Wegen Besitzes und Weiterleitung kinderpornografischer Inhalte hat ihn das Amtsgericht Lindau trotzdem zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Mann 1000 Euro an den Kinderschutzbund Lindau bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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