Im Urlaub, beim Wickeln der zweijährigen Tochter der Angeklagten, fiel der Schwägerin das Verhalten des Mädchens auf. Die Kleine verhielt sich „anders“ als sonst, fasste sich immer wieder an den Genitalbereich. Auch beim Spielen mit anderen Kindern widmete sich das Mädchen auffällig dieser Körperregion. Vater, Betreuungspersonen und Familienangehörige waren alarmiert. Bei der Kontrolle des Handys der Mutter fand der in Trennung lebende Vater im Sommer 2021 ein Video und Fotos mit kinderpornografischem Inhalt seiner jüngsten Tochter. Die Dateien waren auch an Dritte weitergeleitet worden. Die Frau zeigte sich daraufhin selbst bei der Polizei an und kam damit einer Anzeige durch Angehörige zuvor. Vor einer Haftstrafe ohne Bewährung hat sie das nicht bewahrt.
Prozess in Wangen