Trainer, Betreuern, Gruppenleitern kommt eine besondere Verantwortung im Umgang mit Minderjährigen zu: Sie dürfen keine sexuellen Kontakte zu ihnen anvertrauten Jugendlichen haben. Das hat ein 34-Jähriger zu spüren bekommen. Das Schöffengericht am Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Sieben Mal hatte der Trainer sexuellen Kontakt mit einer 14-Jährigen bis hin zum Geschlechtsverkehr. „Die sexuellen Handlungen waren erheblich, mehr geht nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein.
Amtsgericht Lindau