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Wer wird getestet, wie läuft die Quarantäne ab?

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Wer wird getestet, wie läuft die Quarantäne ab?

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    Tausende Menschen rufen täglich bei den Corona-Hotlines der Allgäuer Städte und Landkreise an. Eine der meistgestellten Fragen dreht sich darum, wer denn eigentlich Anspruch auf einen Test hat.
    Tausende Menschen rufen täglich bei den Corona-Hotlines der Allgäuer Städte und Landkreise an. Eine der meistgestellten Fragen dreht sich darum, wer denn eigentlich Anspruch auf einen Test hat. Foto: Foto: dpa

    Wer wird aktuell auf das Corona-Virus getestet?

    Zum einen Menschen, die Kontakt zu Personen hatten, die nachweislich infiziert sind. Zum anderen diejenigen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und Symptome zeigen. Wichtig bei Drive-in-Stationen: Nur wen das Gesundheitsamt dorthin geschickt hat, darf sich dort auch testen lassen.

    Kann ich mich auch freiwillig testen lassen?

    Dies ist zwar beim Haus- oder Betriebsarzt möglich, aber das Landratsamt Unterallgäu stellt die Sinnhaftigkeit infrage: „Grundsätzlich ist dies nicht zu empfehlen.“ Zudem koste ein Test etwa 150 Euro.

    Wie zuverlässig sind denn die Tests?

    Sehr zuverlässig, da hierbei die DNA des Virus nachgewiesen wird. Wessen Test positiv ausfällt, bleibt solange in Quarantäne bis die Symptome abgeklungen sind, mindestens aber 14 Tage – solange die Inkubationszeit ist. Bleiben auch 48 Stunden vor Fristende Symptome aus, kommt es zu einem Abschlusstest. Wenn dieser negativ ausfällt, kann die Isolation beendet werden. Auch Personen, die mit einem nachweislich Infizierten Kontakt hatten und negativ getestet wurden, kommen für 14 Tage in Quarantäne – „solange kann eben nicht ausgeschlossen werden, dass Symptome auftreten“, erläutert das Landratsamt Oberallgäu. Die Isolation wird erst aufgehoben, wenn es bis zum Schluss zu keinen Symptomen kommt.

    Wie sollen sich Menschen verhalten, die aus einem Risikogebiet zurück nach Hause kommen?

    Die Landratsämter folgen der Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: eine freiwillige 14-tägige Quarantäne. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen seien jeweils mit dem Arbeitgeber zu klären. Wer aus einem Gebiet kommt, in dem es zu Infektionen kam, und Symptome zeigt, sollte dringend den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen. Letzterer ist unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Auf keinen Fall sollten Betroffene unangemeldet eine Praxis oder Notaufnahme aufsuchen.

    Und wenn die Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet ist und dementsprechend mein Verdienst ausfällt?

    Um eine Entschädigung für ihren Dienstausfall erhalten zu können, müssen Betroffene einen Antrag ausfüllen. Diesen und weitere Infos gibt es im Internet unter

    Dort auf den blauen Button mit weißer Schrift „Informationen zum Coronavirus“ klicken.

    Welche Details zum Thema Ausgangsbeschränkung sind beispielsweise zu beachten?

    Familien ist es erlaubt, im eigenen Garten zusammen zu grillen, Menschen aus anderen Hausständen dürfen nicht eingeladen werden. Bei Gesprächen mit Nachbarn oder Passanten über den Gartenzaun hinweg ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu beachten.

    Wohnungsübergaben sollten möglichst verschoben werden. Wenn das nicht geht, dürfen nur Mitglieder des eigenen Hausstandes und beauftragte Unternehmen beim Umzug helfen.

    Alleine Joggen, Reiten, Fahrradfahren und andere Sportarten an der frischen Luft sind erlaubt. Darunter fällt auch die Autofahrt zum Zielort.

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