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Westallgäu: Polizei löst Grillparty mit 10 Personen auf

Corona-Verstöße

Westallgäu: Polizei löst Grillparty mit 10 Personen auf

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    Corona-Vorschrift: Der Grill im eigenen Garten oder auf dem Balkon darf derzeit nur für Mitglieder des eigenen Hausstandes angeworfen werden.
    Corona-Vorschrift: Der Grill im eigenen Garten oder auf dem Balkon darf derzeit nur für Mitglieder des eigenen Hausstandes angeworfen werden. Foto: Ralf Lienert (Archiv)

    Bereits mehrfach hatte die Allgäuer Polizei in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen: Grillpartys mit mehreren Leuten, die nicht demselben Haushalt angehören, sind wegen der Corona-Pandemie untersagt. Die Polizei im Allgäu ahndet immer wieder Fälle.

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