Bereits mehrfach hatte die Allgäuer Polizei in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen: Grillpartys mit mehreren Leuten, die nicht demselben Haushalt angehören, sind wegen der Corona-Pandemie untersagt. Die Polizei im Allgäu ahndet immer wieder Fälle.
Am Donnerstag erhielten die Beamten am Telefon einen Hinweis über eine Party mit Grill und Zelt in einem Ortsteil von Weiler-Simmerberg im Westallgäu. Wie sich beim Eintreffen der Streife herausstellte, hatten Freunde und Nachbarn anlässlich eines runden Geburtstags eine Überraschungsparty für den Jubilar organisiert.
Was in "normalen" Zeiten eine tolle Idee ist, gilt inmitten der Pandemie als "No-Go": Die Veranstaltung wurde von den Beamten umgehend aufgelöst. Die anwesenden zeigten Personen zeigten sich laut Polizeimitteilung überwiegend einsichtig. Trotzdem bekommen alle nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Beschränkungen der "Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung".
Die Polizei weist deshalb nochmals eindrücklich darauf hin: Der eigene Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden, auch zum Grillen.
Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten dürfen aber nicht stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden.
Corona-Strafen: Fast 3.400 Bußgeldverfahren von Lindau über Oberstdorf bis nach Neu-Ulm
Seit Beginn der Ausgangsbeschränkung führte die Beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West insgesamt 62.245 Kontrollen im Sinne der Rechtsverordnung zum Infektionsschutz durch. Hierbei mussten bislang 3.383 Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Das Gebiet des zuständigen Präsidiums erstreckt sich von Lindau im Südwesten über Oberstdorf und Füssen im Süden bis hin nach Neu-Ulm im Norden.