Ist man auf der Landstraße oder Autobahn im Auto unterwegs und sieht einen Vogel auf sich zufliegen, lässt sich ein Unfall kaum vermeiden. Wie verhält man sich nach einer Kollision korrekt? Das sagen die Polizei und der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC).
Allgäuer Polizeisprecherin: „Geschwindigkeit reduzieren“
Magdalena Buchmiller, Sprecherin des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, sagt: „Ein Vogel ist ein Spezialfall, man kann oft gar nicht reagieren und ausweichen. Wenn es möglich ist, sollte man die Geschwindigkeit reduzieren.“ Auf keinen Fall sollte man nach rechts oder links rauslenken, sagt Buchmiller.
Dazu rät auch Bernd Emmrich, Fachreferent für Verkehr und Umwelt beim ADAC. Emmrich sagt: „Weicht man aus, provoziert man einen Unfall.“ Dabei sei die Gefahr zu groß, in den Gegenverkehr zu lenken oder von der Straße abzukommen.
Nach dem Unfall mit einem Vogel rechts ranfahren
Egal, ob der Vogel in der Scheibe landet oder gegen den Kühlergrill geflogen ist, nach einer Kollision gilt: „Nach rechts ranfahren, den Schaden begutachten und schauen, ob das Tier noch auf der Straße liegt“, so Buchmiller. Denn das Tier gilt als Verkehrshindernis.
Emmerich vom ADAC ergänzt: „Nach einem Unfall mit dem Vogel sollte man zum Beispiel beim nächsten Parkplatz oder an der nächsten Abfahrt rausfahren.“
Verletzte und tote Vögel sollten nicht auf der Straße liegen bleiben
„Lebt der Vogel noch? Liegt er auf der Straße?“ Dann gilt er als Verkehrshindernis, sagt Polizeisprecherin Buchmiller. Die Chancen für die Vögel stehen nicht gut, meistens sind sie tot, erklärt sie.
Entweder beseitige man das Tier selbst oder rufe die Polizei. Ergreife die Fahrerin oder der Fahrer die Initiative, solle der Vogel mit ein Besen oder Handschuhen zur Seite geräumt werden. Der ADAC betont, dass die Ansteckungsgefahr bei einem Wildtier hoch sei.
Notruf wählen und die Polizei rufen
„Im Zweifel ruft man immer die Polizei, wenn ein Tier einen Schaden verursacht hat“, sagt Buchmiller. „Die Kolleginnen und Kollegen kommen zum Unfallort und können im Einzelfall den Jagdpächter verständigen.“ Lasse man den Unfall aufnehmen, sei man auf der sicheren Seite. „Die Polizei kann Spuren sichern, zum Beispiel Federn.“
Die Beamtinnen und Beamten stellen eine Wildunfallbescheinigung aus. Sie kostet zehn Euro und ist wichtig, um der Versicherung den Unfallschaden zu melden. Die Kosten erstattet die Versicherung später, falls sie für den Schaden aufkommt.
„Auf jeden Fall sollten Fotos gemacht werden“, sagt Emmerich vom ADAC. Sie könnten der Versicherung gezeigt werden.
Welche Unterlagen braucht man für die Versicherung?
Ob die Versicherung für die Kosten aufkommt, lasse sich nicht pauschal beantworten: „Handelt es sich um einen Glasschaden, kommt die Kaskoversicherung dafür auf“, erklärt Emmerich, „Wildunfälle decken zwar viele Versicherungen ab, aber nicht jeder Unfall mit einem Vogel gilt als Wildunfall.“
Im Bundesjagdgesetz ist festgelegt, welche Tiere als Wildtiere gelten. Auch hier ist der Vogel ein Spezialfall: „Falken, Graureiher, Kolkraben oder Wildtauben sind Federwild. Ein Kleinvogel wie ein Spatz zählt nicht dazu.“ Damit die Versicherung den Schaden durch einen Unfall mit einem Vogel anerkenne, könne es wichtig sein, die Art zu kennen. „Hatte ich einen Unfall mit einer Wildtaube oder einer Taube? Das kann einen Unterschied machen“, sagt Buchmiller.
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