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Windräder im Allgäu: Mögliche Standort-Flächen durch EU-Regelung reduziert

Schwierige Suche

Weniger Platz für Windräder im Allgäu

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    Wo im Allgäu weitere Windräder aufgestellt werden dürfen, muss in den nächsten Jahren festgelegt werden. Hier ein Blick auf Windräder vor der Kulisse der Allgäuer Alpen.
    Wo im Allgäu weitere Windräder aufgestellt werden dürfen, muss in den nächsten Jahren festgelegt werden. Hier ein Blick auf Windräder vor der Kulisse der Allgäuer Alpen. Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

    Wo im Allgäu noch Windräder aufgestellt werden können, soll der Regionale Planungsverband Allgäu herausfinden. Keine leichte Aufgabe, es ist viel zu berücksichtigen. Und nun wird die Suche noch komplexer. Denn nach neuen EU-Vorgaben dürfen weitere Flächen nicht mit Windrädern bestückt werden. Das sagt Irene Marquart, die Geschäftsführerin des Planungsverbandes.

    Das Ziel ist von der Bundesregierung vorgegeben: Sie will erneuerbare Energie ausbauen. Bis Ende 2032 müssen 1,8 Prozent der Fläche Bayerns und gegebenenfalls auch des Allgäus für Windräder bereitstehen. Klingt nicht nach viel. Doch die Suche sei nicht einfach, sagt Irene Marquart.

    Mögliche Flächen für Windradstandorte weiter reduziert

    Zuletzt waren 7,4 Prozent der Allgäuer Fläche als "Suchraum" in Frage gekommen. Das heißt: Dort wurde geschaut, welche Bereiche sich für Windräder eignen. Diese Flächen werden Vorranggebiete genannt. Nun kommt die neue EU-Vorgabe hinzu: In FFH-Gebieten, das steht für Flora-Fauna-Habitat, besonders geschützte Gebiete, darf keine Vorrangfläche für Windräder mehr ausgewiesen werden. So werde sich der "Suchraum" verkleinern.

    Zumindest ein wenig Entspannung bei der Suche nach geeigneten Plätzen gebe es aber durch eine weitere Neuerung: Es werde nicht mehr nach dem Prinzip des Individuenschutzes vorgegangen, der für "besonders kollisionsgefährdete Vogelarten" gilt. Dafür greift nun der Populationsschutz.

    Populationsschutz bei Aufstellen von Windrädern maßgeblich

    Was Individuenschutz bedeutet, macht Marquart am Beispiel des Uhus deutlich: Wird ein Uhu-Nest entdeckt, wird der Fundort in einer Karte eingetragen und zusätzlich ein gewisser Radius drumherum, der sein Jagdrevier darstellt. In diesem Bereich durfte bisher kein Windrad gebaut werden. Jetzt gilt aber der Populationsschutz: Auf der Karte wird geschaut, wo bisher viele Uhus leben. Dieses Gebiet ist künftig geschützt, damit die Population überlebt. Auf anderen Flächen, auf denen es nicht so viele Uhus gibt, dürfen nun Windräder errichtet werden.

    Dafür gibt es aber weitere Gebiete, die künftig für Windräder tabu sein könnten: Flächen der Allgäuer Moor-Allianz. Das ist ein Naturschutz-Großprojekt, dessen Ziel es ist, Moore wieder in ihren Ursprungszustand zu versetzen. Wichtig für die Artenvielfalt, aber auch für den Klimaschutz, denn Moore speichern CO2. Dass sie künftig für Windkraft nicht mehr in Frage kommen, sei wahrscheinlich, sagt Marquart. Eine Entscheidung stehe noch aus.

    Entschieden wurde auch noch nicht beim Drehfunkfeuer Leubas. Dieses Bauwerk im Norden Kemptens sendet Signale an Flugzeuge, damit sie navigieren können. In einem Radius von 15 Kilometern gilt ein Schutzbereich. Das bedeutet: Zwar wurden darin bisher Windräder errichtet, das wurde aber immer schwieriger. Die Sorge war, dass weitere Windräder die Signale stören. Nun könne es sein, dass dieser Radius verkleinert wird. Das werde vermutlich Ende Dezember entschieden.

    Bayerische Staatsforsten wollen mehr Windräder in ihren Waldgebieten errichten

    Unabhängig von den Plänen des Planungsverbandes haben die Bayerischen Staatsforsten beschlossen, bayernweit mehr Windräder in ihren Wäldern aufzustellen. So auch bei Wiggensbach im Oberallgäu: Bis zu fünf Windräder können dort errichtet werden, wofür die Marktgemeinde zusammen mit dem Unternehmen Bioenergie Allgäu nun den Zuschlag erhalten hat.

    Solche Einzelprojekte können auch dann beantragt werden, wenn sie etwa in einem FFH-Gebiet entstehen sollen. Solange sie nicht gegen öffentlich-rechtliche Belange verstoßen, müssten diese Vorhaben genehmigt werden, sagt Marquart. Zu solchen Belangen zählten etwa Artenschutz und Wasserrecht.

    Die Bayerischen Staatsforsten verfügten über weitere Flächen für Windkraft im Allgäu, heißt es dort auf Anfrage. Dazu sei die Behörde im Gespräch mit einigen Kommunen. Konkrete Angaben könne man derzeit aber nicht machen.

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