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Wo kann man im Allgäu Sozialstunden ableisten?

Corona schafft Probleme

Sozialstunden im Allgäu ableisten: Nur wo?

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    Einrichtungen für junge Menschen zu finden, die zu Sozialstunden verurteilt wurden, ist während der Pandemie ein Problem. Die Jugendamter suchen nach Tätigkeiten an der frischen Luft.
    Einrichtungen für junge Menschen zu finden, die zu Sozialstunden verurteilt wurden, ist während der Pandemie ein Problem. Die Jugendamter suchen nach Tätigkeiten an der frischen Luft. Foto: Sebastian Widmann, dpa (Symbolbild)

    Keine Besuche in Krankenhäusern und Seniorenheimen, persönliche Treffen sind gar nicht oder nur unter strengen Auflagen möglich: Was Patienten, Bewohner, Angehörige und Pflegekräfte zu den Hochphasen der Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellte, brachte noch ein weiteres Problem mit sich: Die Allgäuer Jugendämter vermitteln an die Einrichtungen häufig junge Menschen, die von den Amtsgerichten zu Sozialstunden verurteilt wurden. Doch was tun, wenn niemand dort hinein darf? „Zeitweise ist alles liegen geblieben“, sagt Andrea Hieber, die beim Unterallgäuer Kreisjugendamt für die Einteilung der Betroffenen zuständig ist. Sie sagt: „Jetzt geht wieder einiges, aber der Herbst könnte schwierig werden, das ist schon jetzt abzusehen.“

    Das Mindelheimer Krankenhaus beispielsweise habe vor der Pandemie immer drei Jugendliche auf einmal aufgenommen, derzeit könne nur eine Person dort arbeiten. „Diese Stellen fehlen uns enorm“, sagt Hieber. Seniorenheime seien zeitweise sogar komplett weggefallen. Generell habe man nach Möglichkeiten gesucht, die jungen Leute draußen zu beschäftigen, beispielsweise im Freibad oder mit Gartenarbeit.

    Arbeiten an der frischen Luft

    Auf Tätigkeiten an der frischen Luft setzt auch das Landratsamt Oberallgäu: „Es gab neben sozialen Einrichtungen schon immer die Möglichkeit, bei Gemeinden beispielsweise im Bauhof oder in Tierheimen zu arbeiten“, erläutert Landkreis-Sprecherin Brigitte Klöpf. „Grundsätzlich ist das Jugendamt immer offen für neue Stellen.“

    Im Unterallgäu hat sich laut Hieber im Winter „einiges angesammelt“, mit den Corona-Lockerungen habe die Aufarbeitung begonnen. Denn auch zu Hochphasen der Pandemie haben die Allgäuer Gerichte von der Möglichkeit, Sozialstunden zu verhängen, Gebrauch gemacht. Die Jugendlichen gemeinnützige Arbeit leisten zu lassen, „ist weiterhin die am häufigsten angewandte erzieherische Maßnahme“, sagt Claus Ammann, Direktor am Amtsgericht Sonthofen. Nach Angaben des Bayerischen Justizministeriums wurden im Freistaat 2020 dennoch etwa 20 Prozent weniger Sozialstunden geleistet als im Vorjahr. Auch Jugendamtsmitarbeiterin Andrea Hieber hat den Eindruck, dass etwas weniger Stunden abgeleistet werden mussten: „Das könnte aber auch daran liegen, dass die jungen Leute seltener unterwegs waren und weniger Straftaten begingen.“

    Geldauflagen als Alternative

    Arbeitsauflagen kommen laut Ammann vor allem bei kleineren Vergehen wie Ladendiebstahl oder Beleidigung in Betracht. Die Gerichte wüssten aber um die Probleme, die die Jugendämter bei der Vermittlung hatten und haben. Die Richter nutzten daher die Möglichkeit, die Fristen zu verlängern, innerhalb derer die Sozialstunden abgeleistet werden müssten. „Früher waren das in der Regel zwei Monate, jetzt sind es zwischen vier und sechs“, sagt Ammann. Als Alternative zu den Sozialstunden könnten auch Geldauflagen verhängt werden. „Aber natürlich nur bei jungen Menschen, die über eigene Einkünfte verfügen. Erzieherisch wäre es kontraproduktiv, wenn die Eltern die Geldauflage für ihr straffälliges Kind zahlen.“

    Laut Hieber haben einige Betroffenen mit eigenem Einkommen Anträge gestellt, um die Sozialstunden in Geldauflagen umzuwandeln. „In der Regel sind diese Anträge genehmigt worden.“ Hieber ist gespannt, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickelt. Denn auch weiterhin müssen genügend Einrichtungen für die jungen Leute gefunden werden. „Im Schnitt muss ein Einzelner 20 bis 30 Stunden ableisten, es können aber auch Mal 50 oder mehr sein“, erläutert die Mitarbeiterin des Unterallgäuer Jugendamts.

    Für wen kommen Sozialstunden infrage?

    Claus Amman, Direktor des Amtsgerichts Sonthofen, erläutert:

    • Sozialstunden können gegen Jugendliche (14 bis 17-Jährige) und Heranwachsende (18 bis 20-Jährige) verhängt werden. Bei Heranwachsenden jedoch nur, wenn sie nach ihrer „sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen“ gleichstehen oder es sich um eine typische „Jugendverfehlung“ gehandelt hat.
    • Auch bei Erwachsenen kommen Sozialstunden in Betracht. Allerdings nicht als Strafe, sondern als Bewährungsauflage. In der Regel kommt das vor, wenn der Verurteilte mittellos ist und eine gegen ihn verhängte Geldauflage nicht bezahlen kann.
    • Im Jugendstrafrecht sollen „Zuchtmittel“ – dazu gehören auch Sozialstunden – verhängt werden, wenn eine Jugendstrafe, also eine Bewährungs- oder Vollzugsstrafe von mindestens sechs Monaten, nicht geboten ist. Und wenn dem Jugendlichen „eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat“.

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