Der Prozess um die Zerstörungen im Rappenalptal im Allgäu wird vorläufig eingestellt. Darauf haben sich am Donnerstagmorgen das Kemptener Landgericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der beiden Angeklagten geeinigt. Die beiden Alpmeister, die für die Baggerarbeiten am Rappenalpbach verantwortlich waren, müssen 20.000 Euro beziehungsweise 5000 Euro als Auflagen zahlen. Das Geld soll sich wie folgt aufteilen:
Landgericht Kempten