Bereits zweimal beschäftigte sich ein Ausschuss des bayerischen Landtages mit den Rock- und Popkonzerten bei Buchenberg – nun wurde zum dritten Mal eine Petition eingereicht. Der Unterschied: Die aktuelle Antragstellerin, die Buchenbergerin Nastasja Grömling, setzt sich für – und nicht gegen – die Konzerte ein.
2017 und 2018 organisierte Allgäu Concerts Veranstaltungen auf einer Fläche am südwestlichen Ortsrand. Die Fantastischen Vier traten auf, beim zweitägigen Festival „Rock the King“ außerdem Gruppen wie Sabaton, In Extremo und Gotthard.

Doch Anwohner beschwerten sich, fürchteten Lärm und Unruhe. Sie sammelten Unterschriften gegen die Konzerte und wandten sich in zwei Petitionen an den Landtag. In der Folge hieß es im vergangenen Sommer von der Regierung von Schwaben: 2019 dürfen Konzerte noch stattfinden – dann allerdings brauche es als rechtliche Grundlage einen Bebauungsplan für die Veranstaltungsfläche.
Doch um Musiker für solche Festivals zu verpflichten, sei eine längerfristige Perspektive nötig, sagt Michaela Schneider von der Allgäu-Concerts-Geschäftsführung. Heuer gibt es auf der Fläche deshalb keine Konzerte.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Grömling online eine Petition für eine Fortführung der Konzerte gestartet. Knapp 1.400 Unterstützer aus der ganzen Bundesrepublik haben sich bislang gefunden. Etwa 750 davon stammen aus dem Oberallgäu oder aus Kempten.
Doch das Sammeln von Unterstützern im Internet hat keine rechtliche Wirkung – und nichts an der Situation geändert. Nun allerdings wendet sich Grömling mit ihrer Petition auch an den Landtag.
Auf die Idee habe sie Allgäu Concerts gebracht, sagt Grömling. Mit ihrem Vorstoß gehe es ihr nicht um Details wie den geforderten Bebauungsplan. „Ich will einfach, dass es Rock the King weiterhin gibt.“ Nach der Online-Petition habe sie mit vielen Buchenbergern gesprochen. Die Mehrheit sei für die Konzerte.

Dass für regelmäßige Konzerte ein Bebauungsplan nötig ist, bezweifelt Allgäu Concerts. Andernorts sei das nicht so, sagt Schneider. Die Veranstalter hoffen, dass die Petition Erfolg hat. Wann sie im zuständigen Landtagsausschuss behandelt wird, sei noch unklar.
„Schön, wenn Bürger das unterstützen, was wir auch gerne unterstützen“, sagt Buchenbergs Bürgermeister Toni Barth zu dem Vorstoß. In Städten seien solche Konzerte rechtlich leichter möglich. „Bei uns geht es um den Außenbereich und ein Wohngebiet in der Nähe. Das sind zusätzliche Hürden. Mir wäre es lieber, wenn ein Bebauungsplan nicht nötig wäre.“
So emotional wird in Buchenberg über die Konzerte gestritten...
Bisher wurden die Konzerte rechtlich als „seltene Ereignisse“ eingestuft. Für einen Bebauungsplan allerdings würden strengere Vorgaben gelten – die auf der Fläche nicht einzuhalten wären.
Artikel 115 der bayerischen Verfassung sichert Bürgern das Grundrecht, „sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden“. Behandelt wird die Eingabe in einem Ausschuss. Je nach Ausgang kann das Thema dann sogar im Gesamtgremium des Landtags behandelt werden.