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2G-Ausnahme für minderjährige Schüler in Bayerns Gastronomie

Corona-Regeln in Bayern

2G-Ausnahme für minderjährige Schüler in Bayerns Gastronomie

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    Minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der 2G-Regel in der bayerischen Gastronomie ausgenommen.
    Minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der 2G-Regel in der bayerischen Gastronomie ausgenommen. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden, gilt in Bayerns Gastronomie, in Hotels und Ferienwohnungen ab sofort eine Ausnahme von der 2G-Regel. 12- bis 17-Jährige dürfen damit bis auf Weiteres auch dann Gaststätten und Hotels besuchen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Das geht aus einer Änderungsverordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Mittwoch in Kraft trat.

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