Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern zieht eine Klage gegen die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der vierten Corona-Welle in Betracht. "Flächendeckendes 2G plus im Gastgewerbe ist nicht verhältnismäßig und bedeutet auch durch die fehlenden Testkapazitäten einen De-facto-Lockdown für viele Betriebe", sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert am Freitag in München. "Wir behalten uns vor, dies auch gerichtlich auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen."
Corona-Krise