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2G-Regel im Handel in Bayern: Staatsregierung setzt Beschränkung komplett aus

Urteil zu 2G-Regel im Einzelhandel

Bayern setzt 2G-Regel im Einzelhandel nach VGH-Urteil komplett aus

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    Bayern kippt 2G im Einzelhandel. Das gab der Chef der Bayerischen Staatskanzlei Florian Herrmann am Mittwoch bekannt.
    Bayern kippt 2G im Einzelhandel. Das gab der Chef der Bayerischen Staatskanzlei Florian Herrmann am Mittwoch bekannt. Foto: Tobias Hase, dpa (Archivbild)

    Die Staatsregierung will nach einem vorläufigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden.

    "Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung", teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mit.

    Bayern setzt 2G-Regel im Einzelhandel komplett aus - Schnelle Reaktion auf VGH-Urteil

    Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, "aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative". Herrmann betonte zudem: "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz." (Lesen Sie auch: Dieser bekannte Memminger Laden schließt nach 16 Jahren)

    Nach Gerichts-Urteil: FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern stattgegeben und die 2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Als Begründung führte das Gericht an, dass aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit ihrer nicht abschließenden Aufzählung nicht klar genug hervorgehe, welche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs von der 2G-Regelung ausgenommen seien und welche nicht.

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