Ein Impfteam der Stadt hatte die Beschäftigten in der Kanzlei geimpft, weil diese in der Priorisierungsgruppe 3 seien. Dabei gibt es in Bayerns drittgrößter Stadt allerdings noch knapp 5800 Menschen der Prioritäten 1 und 2, die noch auf einen Impftermin warten, wie die Stadtverwaltung am Montag berichtete.
Augsburgs Gesundheitsreferent: Impfung rechtlich nicht zu beanstanden
Augsburgs Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) hatte zuvor erklärt, dass die Impfung des Kanzleipersonals rechtlich nicht zu beanstanden sei, sie sei "aber unsensibel" gewesen. Personen aus Justiz und Rechtspflege würden wegen ihrer Systemrelevanz höher priorisiert, weswegen die Kanzlei in die dritte Stufe falle. (Lesen Sie auch: Deutschland setzt Impfungen mit Astrazeneca-Impfstoff aus)
Wegen der Vorgangs stornierte die Stadt nach eigenen Angaben andere bereits vereinbarte Impfungen für Impfkandidaten der Gruppe 3. "Erst wenn alle Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 in Augsburg geimpft sind, werden Personen der Gruppe 3 geimpft", hieß es. Unter anderem in sozialen Netzwerken hatte die Impfaktion für die Kanzleimitarbeiter für Kritik gesorgt.
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