Die Staatsanwaltschaft Würzburg will nach einem Urteil gegen einen 92-Jährigen wegen der Tötung seiner Ehefrau keine Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen. Das teilte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am Montag mit. Die Verteidigung hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil am vergangenen Donnerstag angekündigt, sie werde die Entscheidung der Schwurgerichtskammer annehmen. Rechtskräftig wird diese dennoch erst, wenn bis Ablauf diesen Donnerstags keine Revision eingelegt wurde.
92-Jähriger war mit der Pflege seiner Frau überfordert
Der angeklagte 92-Jährige hatte gestanden, am 3. November 2019 seine schwer kranke und demente Frau erstickt zu haben. Als Grund gab er an, er habe das Leid der damals 91-Jährigen beenden wollen und aus Liebe gehandelt. Zudem sei er mit der häuslichen Pflege seiner Frau überfordert gewesen - beide hätten nicht in ein Heim gewollt.
Das Gericht verurteilte den Rentner aus Gemünden am Main (Landkreis Main-Spessart) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zudem muss der Mann 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.