Tanzen macht Spaß. Nicht nur paarweise in der Tanzschule, sondern auch in der Disko. Doch ist man irgendwann zu alt für die Diskothek? Wird einem dann die Tür gewiesen? Genau das ist einer Seniorin in Kempten passiert. An ihr Erlebnis mit einem Türsteher erinnerte sie sich jetzt, als wie berichtet kürzlich drei dunkelhäutigen Südafrikanern der Diskobesuch verwehrt wurde. Und sie fragt sich: "Wie muss man eigentlich aussehen und wie alt muss man sein, damit es dem Türsteher passt?
Eine Altersgrenze jedenfalls, sagt dazu Johannes Palmer vom Parktheater, gebe es nicht: "Jeder, der nicht aktiv Stress macht, wird eingelassen." Und zu "Stress-Machern" gehörten ältere Menschen nicht. Vielmehr sei es mit ihnen eher lustig.

Sehr gerne ging die tanzlustige Seniorin aus Kempten früher mit ihrem Mann zum Tanzen, erzählt sie. Zudem habe sie in einem ähnlichen Lokal gearbeitet, saß dort an der Garderobe. Deshalb wollte die 80-Jährige einfach mal sehen, wie es heutzutage in so einem Club aussieht. Doch am Eingang wurde sie vom Türsteher abgewiesen, obwohl noch gar nicht viel los war."Das ist nichts für Sie, sie sind zu alt" habe man ihr gesagt.
Stammgast mit über 70
Doch auch Ältere wollen ab und zu mal in einer Diskothek "abtanzen". Regelmäßig registriert den Besuch vereinzelter "Ü-60-iger" so das Parktheater. Der älteste Gast, sagt Palmer, sei sogar weit über 80 gewesen. Die meisten älteren Besucher kämen in Begleitung ihrer Enkelkinder. Vor einigen Jahren, erinnert sich der Disko-Geschäftsführer, habe es sogar einen Stammgast gegeben, der über 70 Jahre alt war: "Er hat sich einfach in die Disko gesetzt und mit den jungen Leuten Spaß gehabt".
Doch offenbar sind Senioren nicht in jeder Disko gerne gesehen. Ab wann darf ein Türsteher denn generell eingreifen und den Einlass verweigern? Laut des deutschen Anwaltsvereins dürfe er das in mehreren Fällen.
Das Alter spiele dabei auch eine Rolle. Allerdings in dem Sinne, dass Minderjährige nicht hineingelassen werden. Aus Gründen der Kapazität oder des Konzeptes kann einem der Eintritt ebenfalls verwehrt bleiben. Auch aufgrund des Verhaltens des Gastes dürfen Türsteher den Einlass verweigern.
Für die 80-jährige Kemptenerin ist das Tanzen - mit ihrem Mann - heute so und so Vergangenheit. "Wo sollen wir denn hingehen, da gibt es ja gar keine Möglichkeiten", sagt sie: "Außerdem fühlt man sich deplatziert." Das macht die Seniorin dann doch ein wenig traurig. Denn Lust zum Tanzen hätte sie auch noch mit 80.