Die höchsten bayerischen Richter lehnten es in einer am Freitag veröffentlichen Entscheidung ab, auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion eine einstweilige Anordnung gegen Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) zu erlassen. Die AfD hatte Aigner einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorgeworfen.
Podiumsdiskussion als Anlass