Der Verfassungsgerichtshof in München teilte am Freitag mit, dass er bereits am Donnerstag den Eilantrag der AfD-Fraktion und einiger Abgeordneter als unzulässig abgewiesen habe.
Klage der AfD unter anderem gegen 3G-Regel und Maskenpflicht im bayerischen Landtag
Die Klage richtete sich gegen die in der Allgemeinverfügung vom 19. November 2021 verankerten Vorschriften für den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Landtags wie die 3G-Regel für Beschäftigte, den Zutritt von Abgeordneten zu parlamentarischen Sitzungen und die Pflicht zum Tragen einer Maske im Plenarsaal. Laut der Verfügung dürfen Abgeordnete ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis derzeit nur von Plätzen der Besuchertribüne an Plenarsitzungen teilnehmen.
Die AfD hatte argumentiert, dass dadurch ihre durch die Verfassung geschützten Rechte verletzt würden. Es fehle für jede der angegriffenen Regelungen die erforderliche Darlegung. Die Behauptung, mit den Regeln werde der parlamentarische Ablauf unmittelbar und schwerwiegend beeinträchtigt, werde weder substanziiert dargelegt, noch sei dies anderweitig ersichtlich.
Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrere Anträge abgelehnt
Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits am 14. September 2020, am 6. Mai 2021 und am 28. September 2021 Anträge der AfD-Fraktion oder einzelner AfD-Abgeordneter gegen Corona-Anordnungen im Maximilianeum abgelehnt.
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