Die rechtspopulistische AfD ist im bayerischen Landtag zum 13. Mal bei der Wahl eines Fraktionsmitglieds zum Vizepräsidenten des Parlaments gescheitert. Am Dienstag verpasste der Oberfranke Harald Meußgeier bei der Abstimmung klar die zur Wahl ins Landtagspräsidium notwendige Mehrheit.
Er erhielt nach Informationen der dpa gerade einmal 30 von 179 abgegebenen Stimmen. 146 Parlamentarier stimmten gegen den AfD-Politiker, 3 enthielten sich. Offiziell soll das Ergebnis erst in der kommenden Woche bei der nächsten Plenarsitzung verkündet werden.
Landtag Bayern: AfD-Kandidat scheitert bei Wahl zum Landtagsvize
Für Meußgeier war es die erste gescheiterte Wahl ins Präsidium, sein Fraktionskollege Matthias Vogler war dagegen zuletzt noch in der vergangenen Woche zum dritten Mal in Folge erfolglos angetreten.
In seiner Vorstellungsrede hatte Meußgeier die anderen Fraktionen massiv attackiert und ihnen vorgeworfen, mit Falschinformationen gezielt Stimmung gegen die AfD machen zu wollen. Sich selbst bezeichnete er als bodenständigen Menschen und Demokraten. Dagegen erklärten die Redner aller anderen Fraktionen unisono, die AfD sei wegen ihrer demokratiefeindlichen Einstellung und Mitglieder nicht geeignet, das Amt eines Landtagsvizepräsidenten zu übernehmen.
AfD wird in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet
Bei der geheimen Abstimmung im Plenum gab es erneut keinerlei Fraktionsvorgaben, die Mitglieder der anderen Fraktionen hatten bereits in den Abstimmungsrunden der vergangenen Jahre immer ihre Ablehnung unter Verweis auf die demokratiefeindlichen Tendenzen innerhalb der AfD begründet. Die AfD als Gesamtpartei wird im Freistaat vom Verfassungsschutz beobachtet.
Zwar sieht die Geschäftsordnung des Landtags vor, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellen sollte, bei der Wahl kann aber niemand dazu gezwungen werden, einem Kandidaten oder einer Kandidatin auch zur notwendigen einfachen Mehrheit der Stimmen zu verhelfen. Die AfD kritisierte es ihrerseits als undemokratisch, einer gewählten Fraktion das Amt vorzuenthalten.
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