Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monate auf Bewährung - so lautet das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt gegen einen Beamten der Polizeiinspektion Schweinfurt. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass er sich des Hausfriedensbruchs und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen schuldig gemacht hat. Es verurteilte zudem einen zweiten Polizisten unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Geldstrafe. Deren Höhe teilte das Polizeipräsidium Schweinfurt nicht mit.
Einer der Polizisten soll einem Bewohner des Ankerzentrums mit den Worten "I will kill you" ("Ich werde dich umbringen") gedroht haben. Beide sollen außerdem mit einer 27-jährigen Kollegin mehrere Zimmer der Einrichtung durchsucht haben - und zwar mit einem Generalschlüssel und ohne Durchsuchungsbeschluss. Sie sollen dann sogar einem Informanten etwas Cannabis, das dort entdeckt worden war, als Lohn geschenkt haben.
Lockvogel sollte Rauschgift von Bewohner kaufen
Die beiden Polizisten sollen darüber hinaus einem Bewohner des Ankerzentrums dazu veranlasst haben, als Lockvogel Rauschgift von einem weiteren Bewohner zu kaufen.
Die Polizeiinspektion Schweinfurt kam den beiden Beamten auf die Schliche und zeigte den Fall beim Polizeipräsidium Unterfranken an. Es informierte daraufhin die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt. Außerdem wurden Disziplinarverfahren gegen die Beamten eingeleitet. Die beiden sind seit Mai 2020 vom Dienst suspendiert.
Handyvideo: Mit Polizeiauto Flüchtlinge nassgespritzt
Die Ermittler stießen unter anderem auf ein privates Handyvideo, das laut Präsidium "potenziell auf eine fremdenfeindliche Gesinnung" schließen ließe. Es zeigt, wie die Verurteilten bei Kälte mit ihrem Polizeiwagen durch eine Pfütze fahren und dabei eine Gruppe von Flüchtlingen nassspritzen. Auswertungen eines Mobiltelefons zeigen, dass einer der Polizisten Nachrichten mit fremdenfeindlichem Inhalt mit zwei Kollegen austauschte. Auch sie wurden vom Dienst suspendiert.
Gegen eine Geldauflage wurde das Verfahren gegen die Polizistin eingestellt. Sie wurde in eine andere Dienststelle versetzt.
Polizei: Null Toleranz gegenüber jeglicher Form von Rassismus
"Das Polizeipräsidium Unterfranken steht für null Toleranz gegenüber jeglicher Form von Rassismus, Demokratie- oder Fremdenfeindlichkeit in den eigenen Reihen", heißt es in einer Pressemitteilung. So eine Einstellung sei mit der Vorbildfunktion und Pflichtenstellung der Polizei in unserer Gesellschaft in keiner Weise vereinbar.
Und dies gelte, so das Präsidium weiter, auch für den privaten Bereich der Beamten. Deshalb würden "konsequent im Falle des Verdachts derartiger Verfehlungen Ermittlungen eingeleitet". Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht habe deutlich gezeigt, dass die unterfränkische Polizei kein strukturelles Problem im Zusammenhang mit Fremdenfeindlichkeit habe. Vielmehr habe "die eigene selbstkritische Sichtweise" zum Bekanntwerden und zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums waren die Taten der Kollegen von Beamten der Polizeiinspektion festgestellt und angezeigt worden.
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