Kurz vor Ostern muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) über das Gottesdienstverbot in Corona-Zeiten entscheiden. Ein Münchner Anwalt verlangt per Eilantrag, dass religiöse Zusammenkünfte trotz Corona-Pandemie erlaubt sein sollen. Eine Sprecherin des Gerichtshofes bestätigte den Eingang der Klage am Freitag. Bis zum Gründonnerstag (9. April) soll eine Entscheidung vorliegen.
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