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Auch die Bayernpartei betroffen: Kleine Parteien scheitern in Karlsruhe mit Anträgen zu Bundestagswahl

Bundestagswahl 2021

Auch die Bayernpartei betroffen: Kleine Parteien scheitern in Karlsruhe mit Anträgen zu Bundestagswahl

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    Zwei kleine Parteien sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Hürden für ihre Zulassung zur Bundestagswahl zu senken. Konkret ging es um die Zahl von Unterstützungsunterschriften, die sie vorweisen müssen.
    Zwei kleine Parteien sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Hürden für ihre Zulassung zur Bundestagswahl zu senken. Konkret ging es um die Zahl von Unterstützungsunterschriften, die sie vorweisen müssen. Foto: Uli Deck, dpa (Archiv)

    Zwei kleine Parteien sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Hürden für ihre Zulassung zur Bundestagswahl zu senken. Konkret ging es um die Zahl von Unterstützungsunterschriften, die sie vorweisen müssen.

    So seien die Anträge der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und der Bayernpartei gegen den Deutschen Bundestag hierzu unzulässig, teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Sie hätten nicht ausreichend begründet, dass sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt worden seien. Der Gesetzgeber müsse die Unterschriftenquoren in Pandemiezeiten aber dennoch überprüfen, stellte der Senat gleichzeitig fest.

    Auch Bayernpartei: Kleine Parteien scheitern in Karlsruhe mit Anträgen zu Bundestagswahl

    Im vorliegenden Fall führten die durch die Pandemie bedingten Einschränkungen zwar dazu, dass die Parteien unter schwierigen Bedingungen Unterschriften sammeln müssten. So sind etwa kaum Haus-zu-Haus-Besuche oder Infostände auf Marktplätzen möglich. Massiv erschwert oder gar unmöglich, wie von den Klägern behauptet, sei das Unterschriftensammeln aber nicht. So habe eine der beiden Parteien - die Bayernpartei - mehr als 5000 Mitglieder in Bayern. "Warum es ihr angesichts dessen nicht möglich sein soll, die gesetzlichen Unterschriftenquoren zu erfüllen, erschließt sich nicht", so das Gericht.

    Für Parteien, die weder im aktuellen Bundestag noch in einem Landtag ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass Direktkandidaten mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten ihres Wahlkreises vorlegen müssen. Landeslisten müssen von bis zu 2000 Wahlberechtigten "persönlich und handschriftlich unterzeichnet" sein. (Lesen Sie auch: Bundestagswahl 2021: Umfragen - aktuelle Umfrage-Ergebnisse)

    Konkret ging es um die Zahl von Unterstützungsunterschriften

    Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling, sagte dem "Spiegel", dass die große Koalition die Unterschriftenquoren senken will. "Die Koalitionsfraktionen haben miteinander vereinbart, alsbald einen eigenen Gesetzentwurf zur Herabsetzung der Unterschriftenquoren einzubringen", sagte Heveling. Die Einzelheiten dazu würden derzeit abgestimmt. FDP und Grüne zeigten sich in dem Bericht offen für eine Absenkung der erforderlichen Zahl an Unterstützungsunterschriften angesichts der Pandemie.

    Weiterhin beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist eine erst vor zwei Wochen eingereichte Organklage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen den Deutschen Bundestag. (Lesen Sie auch: Neuer Anlauf 2025 auf Kanzlerkandidatur? Das antwortet Markus Söder)

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