Es ist ein Szenario, das immer wieder vorkommt: Ein Pferdegespann ist in einen Unfall verwickelt, ein Versicherungsfall tritt ein. Ein Gutachter muss dann beurteilen, inwieweit der Fahrer dazu befähigt war, eine Kutsche zu führen. Bisher war das schwierig. Eine klare Vorgabe, wie das nachgewiesen werden kann, gab es nicht.
Ab 1. Juni 2017!