Das Urteil gegen den Schläger vom Augsburger Königsplatz, der im Dezember 2019 durch einen Fausthieb den Tod eines Mannes verursachte, ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des 17-Jährigen, wie die oberste deutsche Instanz am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Augsburg hatte den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Familienvater erlitt nach Faustschlag am Königsplatz tödliche Hirnblutung
Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Der Jugendliche hatte am Nikolausabend 2019 einen 49-Jährigen mit einem Faustschlag attackiert. Der Familienvater erlitt in der Folge eine tödliche Hirnblutung.
Da der Getötete bei der Berufsfeuerwehr in Augsburg gearbeitet hatte, gedachten auch Mitglieder zahlreicher Feuerwehren in ganz Deutschland des Opfers. Zudem verletzte der Jugendliche auch dessen Begleiter durch einen weiteren Faustschlag und Tritte gegen den Oberschenkel.
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