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Augsburger Klimacamp: VGH verhandelt über Zulässigkeit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Verhandlungen am VGH beginnen: Ist der Dauer-Protest des Augsburger Klimacamps zulässig?

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    Augsburg: Das Klimacamp der örtlichen Fridays-for-Future-Gruppe ist seit Anfang Juli 2020 eine Protestveranstaltung, die jeden Tag rund um die Uhr stattfindet.
    Augsburg: Das Klimacamp der örtlichen Fridays-for-Future-Gruppe ist seit Anfang Juli 2020 eine Protestveranstaltung, die jeden Tag rund um die Uhr stattfindet. Foto: Stefan Puchner, dpa (Archiv)

    Seit 20 Monaten demonstrieren Aktivisten in Augsburg mit einem stationären Camp für mehr Klimaschutz. Nun entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), ob die Stadt die Dauerkundgebung weiterhin dulden muss.

    Am Montag (14.00 Uhr) verhandelt der VGH über des Augsburger Klimacamp. Die Entscheidung in dem Verfahren wird möglicherweise aber erst später verkündet (Az. 10 B 21.1694).

    Augsburg: Klimacamp soll geräumt werden

    Das Klimacamp der örtlichen Fridays-for-Future-Gruppe ist seit Anfang Juli 2020 eine Protestveranstaltung, die jeden Tag rund um die Uhr stattfindet. Damit das Camp unverändert als Versammlung gilt, müssen immer mindestens zwei Teilnehmer anwesend sein.

    Der Stadt Augsburg war die Kundgebung, die einstmals direkt neben dem Rathaus stattfand, früh ein Dorn im Auge. Die Stadt sprach den Aktivisten ab, dass ihr Protest als eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung anzusehen ist. Schon nach wenigen Tagen erließ sie daher einen Bescheid, um das Klimacamp aufzulösen. Doch das Verwaltungsgericht in Augsburg ließ dies nicht zu. Die Richter verboten zunächst mit einem Eilbeschluss der Stadt, das Camp zu räumen.

    Mahnwache Friday for Future Legau Bund Naturschutz Rapunzel
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    An einer Klima-Mahnwache in Legau (Unterallgäu) beteiligten sich am Freitag etwa 80 Demonstranten - darunter Mitarbeiter der Firma Rapunzel.

    Hinterher entschied das Gericht auch im Hauptverfahren, dass das Klimacamp bleiben darf. Das dauerhafte Kampieren auf öffentlichem Grund stehe in dem Fall unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, betonten die Richter. Für eine Versammlung gebe es keine zeitlichen Höchstgrenzen. Der VGH muss nun prüfen, ob die Einschätzung der Augsburger Richter richtig war. (Lesen Sie auch: Ende der Plastikflut? UN macht Weg für Abkommen frei)

    Ähnliche Klimacamps gibt es auch in anderen deutschen Städten

    Ende des vergangenen Jahres musste das Augsburger Klimacamp allerdings an einen neuen Ort in der Innenstadt ziehen. Eine Untersuchung hatte ergeben, dass vom angrenzenden Perlachturm am Rathausplatz Steine herabfallen könnten. Die Klimaschützer bauten daher das Camp am Moritzplatz neu auf.

    Bundesweit gibt es auch in anderen Städten noch ähnliche Klimacamps. Auch in Nürnberg haben Aktivisten rund zwei Monate nach Beginn des Camps in Augsburg ein Klimacamp eingerichtet. (Lesen Sie auch: Vettel über Klimakrise: "Ich bin sehr besorgt")

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