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"Badewannen-Mord" in Oberbayern: Gericht beschäftigt sich erneut mit dem Fall

Oberlandesgericht München

Gericht beschäftigt sich erneut mit "Badewannen-Mord" in Oberbayern

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    Das Oberlandesgericht (OLG) München erklärte den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilen für zulässig.
    Das Oberlandesgericht (OLG) München erklärte den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilen für zulässig. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

    Nach rund einem Jahrzehnt kommt wieder Bewegung in einen Fall, der als "Badewannen-Mord von Rottach-Egern" bekannt geworden war. Ein Hausmeister wurde damals zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er nach Ansicht des Gerichtes im Oktober 2008 eine 87 Jahre alte Hausbewohnerin ertränkt hatte. Damit habe er zwei schwere Kopfverletzungen vertuschen wollen, die er ihr zuvor zugefügt hatte. Am Donnerstag nun erklärte das Oberlandesgericht (OLG) München den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilen für zulässig - was nicht heißt, dass es auch zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt.

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