Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München stuft die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion auf rund drei Monate als unzulässig ein. Das Gericht entschied am Donnerstag im Fall eines Augsburgers, dass dieser weiterhin den Status als Genesener für sechs Monate erhält.
In den vergangenen Wochen hatten schon eine Reihe anderer Gerichte in Bayern und anderen Bundesländern erklärt, dass die Mitte Januar erlassene Verordnung wohl verfassungswidrig sei. Grund ist, dass der Bund das Robert Koch-Institut (RKI) beauftragt hatte, die Genesenen-Zeitspanne festzulegen.
Richter: Eine Behörde darf so eine Entscheidung nicht treffen
Die Richter in den Verfahren betonten, dass eine Behörde keine so weitreichende Entscheidung, die die Grundrechte der Bürger betreffen, fällen darf. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat mittlerweile angekündigt, dass durch sein Ministerium künftig die Dauer des Genesenenstatus festgelegt werden soll.
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