Corona-Weihnachten in Bayern, das bedeutet strenge Regeln für Verwandtenbesuche, Gottesdienste und private Feiern. Was ist verboten, was erlaubt? Hier die aktuellen Vorgaben für Weihnachten 2020 im Freistaat.
Bild: Robert Michael, dpa
Corona-Weihnachten in Bayern, das bedeutet strenge Regeln für Verwandtenbesuche, Gottesdienste und private Feiern. Was ist verboten, was erlaubt? Hier die aktuellen Vorgaben für Weihnachten 2020 im Freistaat.
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Die Corona-Regeln für Weihnachten in Bayern unterscheiden sich nur in einigen Punkten von den strengen Vorgaben, die der Lockdown im Freistaat bereits seit einigen Tagen mit sich bringt. Und so ist die Frage: Was ist an Weihnachten 2020 in Bayern überhaupt erlaubt - und wo muss man damit rechnen, Ärger mit der Polizei zu bekommen und schlimmstenfalls Bußgelder in dreisteliger Höhe zahlen zu müssen? Hier die Regeln im Überblick.
Damit die Menschen möglichst wenig andere treffen, gelten in Bayern tagsüber Ausgangsbeschränkungen. Nur mit triftigen Gründen darf die eigene Wohnung verlassen werden. Dazu zählen neben dem Weg zur Arbeit oder zum Arzt auch Einkäufe und die weiterhin erlaubten Treffen mit einem weiteren befreundeten Hausstand - insgesamt dürfen das aber maximal fünf Personen sein, Kinder unter 14 Jahren nicht mit eingerechnet.
Wer zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens noch im Freien unterwegs ist, braucht einen wirklich triftigen Grund dafür. Erlaubt ist:
Nein. In Bayern gibt es auch für Gläubige eine Ausnahme bei der Ausgangssperre. Gottesdienste sind zwar möglich, allerdings müssen deren Besucher um 21 Uhr zu Hause sein. Die traditionellen Christmetten zu später Stunde wurden vielerorts von den Kirchen ohnehin vorverlegt. Mindestens 500 Euro Bußgeld sind bei Verstoß gegen die Vorgaben möglich.
Nein, auch fürs Joggen darf man nach 21 Uhr nicht mehr vor die Tür.
Die Polizei-Gewerkschaft ruft dazu auf, rund ums Fest nicht bei jedem vermuteten Corona-Verstoß gleich die Odnungshüter zu holen.
Politiker appellieren aber seit Tagen, dass man am besten gar keine Verwandten trifft - selbst wenn es erlaubt ist. Denn das heimelige Zusammensitzen im Familienkreis könnte die Infektionsraten besonders nach oben treiben.
Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten unterliegen ab Mittwoch in Bayern einer Corona-Testpflicht. Spätestens 72 Stunden nach der Einreise muss beim zuständigen Gesundheitsamt ein Testergebnis vorlegen, dies hat am Dienstag das bayerische Kabinett in München beschlossen. Die Urlaubs- und Familienrückkehrer können aber auch Corona-Tests vorlegen, die im Ausland vorgenommen wurden. Der Test darf allerdings maximal 48 Stunden alt sein. Verstöße gegen die Testpflicht sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Dies kann nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bis zu 25.000 Euro betragen.
Die bayerische Staatskanzlei informiert hier im Internet über die aktuellen Vorgaben.