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Bayern-Koalition entschärft umstrittenes Polizeiaufgabengesetz

Nach langen Verhandlungen

Bayern-Koalition entschärft umstrittenes Polizeiaufgabengesetz

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    Mehrere hundert Menschen nahmen im Mai mit Plakaten und Transparenten an einer Kundgebung des Bündnisses «noPAG - Nein! zum neuen Polizeiaufgabengesetz» vor dem bayerischen Innenministerium teil.
    Mehrere hundert Menschen nahmen im Mai mit Plakaten und Transparenten an einer Kundgebung des Bündnisses «noPAG - Nein! zum neuen Polizeiaufgabengesetz» vor dem bayerischen Innenministerium teil. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Wie die Regierungsfraktionen am Mittwoch in München mitteilten, soll die Gesetzesnovelle im Februar 2021 in den Landtag eingebracht und voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten.

    Unter anderem sieht das Änderungsgesetz vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei einer sogenannten "drohenden Gefahr" hat. Künftig darf die Polizei hier nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leib und Leben geht. Bisher war dies etwa auch möglich, wenn "erhebliche Eigentumspositionen" bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinander abgegrenzt werden.

    Das Gesetz war immer wieder Anlass für massive Kritik von Opposition und Bürgerrechtlern

    CSU und Freie Wähler hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Novelle des Gesetzes verständigt, das die CSU in der vergangenen Legislaturperiode aufgrund ihrer damaligen absoluten Mehrheit noch im Alleingang beschlossen hatte. Das Gesetz war immer wieder Anlass für massive Kritik von Opposition und Bürgerrechtlern.

    Die nun vereinbarten Änderungen gehen auf die Vorschläge einer Expertenkommission aus dem September 2019 zurück. Hierzu zählen auch verschärfte Regeln für DNA-Analysen und die deutliche Verkürzung eines richterlich angeordneten Gewahrsams von bisher drei auf nunmehr maximal zwei Monate. Wer zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten präventiv länger als einen Tag in Gewahrsam genommen wird, hat künftig einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt.

    (Lesen Sie auch: Gericht: Bayerns Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung)

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