Ziel sind verringerte und vor allem einheitliche, pro geschlachtetem Tier anfallende Gebühren für die amtliche Überwachung. Mit einer grundlegenden Änderung der sogenannten Fleischhygienegebühren sollten faire Rahmenbedingungen für kleine handwerkliche Schlachtbetriebe sichergestellt werden, teilte die Staatskanzlei nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss am Dienstag in München mit. Auf diese Weise wolle man die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte konsequent stärken. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen will der Freistaat künftig bis zu fünf Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen.
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