So wird geprüft

Bayernweit 16 Impfschäden seit Start der Corona-Impfungen anerkannt

16 Betroffene in Bayern haben anerkannte Corona-Impfschäden wie Herzmuskelentzündung oder Sinusvenenthrombose erlitten.

16 Betroffene in Bayern haben anerkannte Corona-Impfschäden wie Herzmuskelentzündung oder Sinusvenenthrombose erlitten.

Bild: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

16 Betroffene in Bayern haben anerkannte Corona-Impfschäden wie Herzmuskelentzündung oder Sinusvenenthrombose erlitten.

Bild: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

Rund 100 Anträge auf Corona-Impfschäden wurden in Bayern dieses Jahr jeden Monat gestellt. Nur ein Bruchteil wurde bislang anerkannt. Die Prüfung dauert lange.
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dpa
18.08.2022 | Stand: 08:08 Uhr

Seit Beginn der Impfungen gegen das Coronavirus vor mehr als eineinhalb Jahren sind in Bayern bisher 16 dauerhafte Impfschäden anerkannt worden. Von den insgesamt 984 Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens im Kontext mit der Corona-Impfung wurden bislang 242 abschließend bearbeitet, teilte das zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth mit. Davon wurden 216 Anträge abgelehnt und 10 zurückgenommen (Stichtag: 17. August).

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind seit Start der Impfkampagne im Freistaat fast 28 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht worden.

Prüfung von Corona-Impfschäden: Sachbearbeitung dauert

Da jeder Fall und jedes Gutachten einzeln geprüft werden müsse, dauere die Sachbearbeitung oft an, erklärte ZBFS-Sprecher Benjamin Vrban. Welche Impfschäden die 16 Betroffenen erlitten haben, gab die Behörde aus Datenschutzgründen nicht bekannt. Allgemein werden die aus Medien bekannten Schäden wie Herzmuskelentzündung oder Sinusvenenthrombose geltend gemacht, sagte Vrban.

Damit ein dauerhafter Impfschaden anerkannt werde, müssen die Beschwerden mindestens sechs Monate andauern. Das Paul-Ehrlich-Institut, das die Sicherheit von Impfstoffen in Deutschland überwacht, verweist auf seiner Webseite darauf, "dass auch Reaktionen in zeitlicher Nähe zu einer Impfung nicht unbedingt im ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen müssen".

Das steht anerkannt Impfgeschädigten in Deutschland zu

Wird durch eine öffentlich empfohlene Impfung ein Impfschaden verursacht, gilt das soziale Entschädigungsrecht. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Grundrente zu. Statt der bislang 156 bis 811 Euro monatlich werden nun mit Berücksichtigung der Inflation 164 Euro bis 854 Euro pro Monat gezahlt. Zudem sind Zusatzzahlungen möglich, abhängig von den Impfschäden und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen. Bei den 16 Anerkennungen in Bayern wurden in 8 Fällen unter anderem Versorgungsrenten gewährt, wie das ZBFS mitteilte.