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Befreiung von der Maskenpflicht: Pauschales Attest reicht nicht

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg

Befreiung von der Maskenpflicht: Pauschales Attest reicht nicht

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    Das Verwaltungsgericht Würzburg hält pauschale Atteste nicht für ausreichend, um Schüler von der Maskenpflicht zu befreien.
    Das Verwaltungsgericht Würzburg hält pauschale Atteste nicht für ausreichend, um Schüler von der Maskenpflicht zu befreien. Foto: Benedikt Siegert (Archiv)

    Ein pauschales Attest ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg für die Befreiung von der Maskenpflicht in Schulen zu wenig. Zuvor hatte es deshalb Probleme an mehreren Schulen gegeben - unter anderem in Marktoberdorf.

    Tragen der Maske wirklich unzumutbar? Gericht sieht "Gefälligkeitsatteste" kritisch

    Atteste, die Schülern ohne jede Begründung bescheinigten, aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Masken tragen zu können, reichten nicht aus um glaubhaft zu machen, dass das Tragen einer Alltagsmaske tatsächlich unzumutbar sei, argumentierte das Gericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidung.

    "Es fehlt an der konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes", begündete das Gericht seine Entscheidung. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Gefälligkeitsatteste die Maskenpflicht und deren Wirksamkeit unterliefen.

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