Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Behandlung mit Schlangengift: Heilpraktikerin muss nach Krebstod Schmerzensgeld zahlen

Frau hatte Gebärmutterhalskrebs

Behandlung mit Schlangengift: Heilpraktikerin muss nach Krebstod Schmerzensgeld zahlen

    • |
    • |
    Das Gericht in München hat eine Heilpraktikerin verurteilt, die eine Krebs-Patientin mit Schlangengift behandelt hatte.
    Das Gericht in München hat eine Heilpraktikerin verurteilt, die eine Krebs-Patientin mit Schlangengift behandelt hatte. Foto: Alexander Kaya, dpa (Symbolbild)

    Der Vater des Jungen hatte für das Kind ursprünglich 170.000 Euro von der Heilpraktikerin seiner verstorbenen Partnerin verlangt. Die an Gebärmutterhalskrebs erkrankte Frau hatte - trotz guter Behandlungschancen - eine Strahlen- und Chemotherapie abgebrochen und sich stattdessen auf Präparate aus Schlangengift verlassen, die sie von ihrer Heilpraktikerin bekam.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden