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Beherbungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebiet gilt ab heute

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Beherbungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebiet gilt ab heute

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    Ab Donnerstag (25. Juni) gilt in Bayern das Behebergungsverbot für Menschen aus Corona-Risiko-Gebieten.
    Ab Donnerstag (25. Juni) gilt in Bayern das Behebergungsverbot für Menschen aus Corona-Risiko-Gebieten. Foto: Swen Pförtner/dpa

    Das geht aus der nunmehr fertiggestellten Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor. Demnach dürfen Beherbergungsbetriebe in Bayern keine Gäste aufnehmen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Bundeslandes "anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben", in dem oder in der die Zahl der Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen bei mehr als 50 pro 100 000 Einwohnern lag. Ausgenommen sind Menschen, die über einen negativen Corona-Test verfügen und ein ärztliches Attest vorweisen.

    Von dem Verbot ausgenommen sind zudem Gäste, "die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen" oder die "einen sonstigen triftigen Reisegrund" nachweisen können.

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