Berufspendler aus Tirol und Tschechien müssen ab diesem Freitag, 19. Februar, ein neues Dokument vorlegen, wenn sie über die Grenze wollen. Und zwar eine sogenannte Bescheinigung über die Systemrelevanz, wie die Bundespolizeidirektion München am Mittwoch mitteilte.
Bis Donnerstagnacht dürfen Berufspendler noch ohne eine spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Bayern und Sachsen die deutsche Grenze passieren. Bis dahin reicht die Vorlage des Arbeitsvertrags oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers an der Grenze aus. Ab Freitag müssen berufliche Pendler eine Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie bei einem systemrelevanten Arbeitgeber beschäftigt sind und von diesem zwingend für die Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt werden.
Corona-Mutationen in Tirol stark verbreitet
Der größte Teil Tirols und Tschechien gelten seit Sonntag, 14. Februar, als Gebiete, in denen sich mutierte Varianten des Coronavirus bereits stark verbreitet haben. Von hier dürfen - von einigen Ausnahmen abgesehen - fast nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland einreisen.
Ohne Bescheinigung keine Einreise
Ab Freitag, 19. Februar, müssen also Berufspendler laut Polizei eine "individualisierte amtliche und sowohl auf den Betrieb als auch auf die Person bezogene Bescheinigung der jeweiligen Landesbehörden in Bayern und Sachsen" an der Grenze vorzeigen. Sonst dürfen sie nicht einreisen.
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