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Betrunkener Münchner fährt vierjähriges Kind im Auto zur Polizeistation

Landkreis München

Betrunkener Vater fährt Kind im Auto zur Polizeistation

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    Ein betrunkener Mann fuhr mit 1,5 Promille zur Polizei in Grünwald - und hatte seinen Sohn im Auto mit dabei.
    Ein betrunkener Mann fuhr mit 1,5 Promille zur Polizei in Grünwald - und hatte seinen Sohn im Auto mit dabei. Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

    Ein 33-jähriger Münchner ist am Montagabend betrunken zur Polizei in Grünwald (Landkreis München) gefahren. Wie die Beamten schließlich feststellten, befand sich sein vierjähriger Sohn mit im Auto, wie das Polizeipräsidium München mitteilt.

    Demnach hätten die Beamtinnen und Beamten während des Gesprächs mit dem Mann festgestellt, dass er „deutlich alkoholisiert war“, wie die Polizei erklärt. Ein Sprecher habe der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass ein Atemalkoholtest schließlich einen Wert von rund 1,5 Promille ergeben habe.

    33-jähriger Münchner hatte bei Autofahrt 1,5 Promille

    Die Polizei führte auch noch eine Blutentnahme bei dem 33-Jährigen durch, stellte seinen Autoschlüssel sicher und beschlagnahmte seinen Führerschein. Er wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt.

    Warum der Mann mit dem Wohnsitz in München überhaupt zur Polizeidienststelle gefahren war, blieb dabei aber unklar, so die Polizei. Er war zu betrunken, um den Grund in Erfahrung zu bringen.

    Münchner fährt betrunken mit Sohn zur Polizei: Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr

    Die Münchner Verkehrspolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen. Der vierjährige Sohn des Mannes wurde von einer Erziehungsberechtigten auf der Polizeiinspektion Grünwald abgeholt.

    In Deutschland gilt das Autofahren mit 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit - solange keine weiteren Auffälligkeiten auftreten, erklärt der ADAC. Bei einem erstmaligen Verstoß drohen sowohl 500 Euro Geldstrafe als auch zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille gilt zudem, dass eine relative Fahruntüchtigkeit besteht, wenn der Fahrer beispielsweise Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht. Dann kann auch dieser Alkoholkonsum strafbar sein.

    Wer mit über 1,1 Promille Auto fährt, begeht eine Straftat

    Über 1,1 Promille gelten Fahrerinnen und Fahrer dann als „absolut fahruntüchtig“, so der ADAC. Wer trotz einer solchen Alkoholisierung fährt, begeht eine Straftat. Es droht unter anderem eine hohe Geldstrafe, längerer Führerscheinentzug und die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

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