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Cannabis in Bayern: Clubs warten weiter auf Genehmigung

Cannabis in Bayern

Erste Schulungen - aber kein grünes Licht für Cannabisclubs

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    Die Diskussion um den Anbau von Cannabis hält an.
    Die Diskussion um den Anbau von Cannabis hält an. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Inzwischen lägen dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 26 Anträge vor, sagte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Genehmigt sei bislang keiner.

    Eigentlich sind die auch als "Cannabis Social Clubs" bekannten Vereinigungen im Zuge der Teil-Legalisierung schon seit Anfang Juli erlaubt. Die bayerische Staatsregierung von CSU und Freien Wählern hatte aber schon vorher angekündigt, Anträge besonders genau und intensiv prüfen zu wollen und die Vorschriften maximal restriktiv auszulegen.

    In anderen Ländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern wurden erste Genehmigungen dagegen schon erteilt.

    Cannabisclubs in Bayern: Erste Schulungen für Präventionsbeauftragte laufen

    Für eine Erlaubnis benötigen Betreiber der Anbauvereinigungen unter anderem spezielle Schulungen zum Präventionsbeauftragten. Die Schulungen, die aus zwei Online-Workshops und einem Präsenzseminar bestehen, bietet das LGL erst seit September an. Inzwischen haben laut der Behörde 27 Teilnehmer die erste Schulung absolviert. Die nächsten Termine sollen demnach Ende Oktober und Anfang November stattfinden.

    Bevor die Anbauvereinigungen grünes Licht bekommen, sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums auch unangekündigte Vor-Ort-Begehungen nötig. Bisher hat laut LGL aber noch keine dieser Kontrollen stattgefunden. Nach der Genehmigung sollen Erwachsene in den nichtkommerziellen Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben können.

    (Lesen Sie auch: Gewerkschaft: Cannabisgesetz hat sich nicht bewährt)

    Das Genehmigungsverfahren in Bayern sei "auf Prävention ausgerichtet", hatte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) im Vorfeld betont. Auch nach einer Erlaubnis werde jede Anbauvereinigung einmal pro Quartal vor Ort kontrolliert, bei Bedarf auch häufiger.

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