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Corona-Ampel: Diese Regeln gelten jetzt in Bayern und im Allgäu

Weitere Warnstufe "Dunkelrot"

Corona-Ampel: Diese Regeln gelten jetzt im Allgäu

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    Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht nach einer Kabinettssitzung zur weiteren Entwicklung in der Corona-Pandemie auf einer Pressekonferenz. Im Hintergrund ist die Corona-Ampel zu sehen.
    Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, spricht nach einer Kabinettssitzung zur weiteren Entwicklung in der Corona-Pandemie auf einer Pressekonferenz. Im Hintergrund ist die Corona-Ampel zu sehen. Foto: Matthias Balk, dpa (Archiv)

    Aktualisiert am Montag, 26. Oktober, 11 Uhr - "Mehr Maske, weniger Alkohol, weniger Feiern" - so will der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Zahl der steigenden Corona-Neuinfektionen eindämmen. Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner, den Wert von 35 bzw. 50, treten schärfere Corona-Regeln in Kraft ("gelb" oder "rot"). Seit Donnerstag, 22. Oktober, gibt es außerdem weitere Maßnahmen, wenn in Bayern der Warnwert 100 überstiegen wird ("dunkelrot") .

    Mittlerweile haben alle Allgäuer Kreise und Städte den Warnwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bzw. sogar schon den neuen Warnwert von 100 überschritten (hier gibt es täglich die aktuellen Inzidenz-Werte der Allgäuer Kommunen).

    Was gilt denn nun in meiner Kommune? Wir fassen die Regeln der Corona-Ampel zusammen.

    Die Corona-Ampel - diese Regeln gelten jetzt im Allgäu und in Bayern:

    • 7-Tage-Inzidenz unter 35 ("grün"):
    • Es dürfen sich maximal zehn Personen oder zwei Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Im privaten gibt es keine Beschränkung.
    • 7-Tage-Inzidenz über 35 ("gelb"):
    • Maximal zehn Personen oder zwei Haushalte dürfen bei privaten Feiern oder Treffen zusammen kommen - egal ob drinnen oder draußen. Das gilt auch für Feiern und Treffen im öffentlichen Raum.
    • 7-Tage-Inzidenz über 50 ("rot"):
    • Private Feiern und Kontakte müssen auf höchstens fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt werden. Diese Regel gilt also auch für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Ähnliches. Auch im öffentlichen Raum ist die Personenzahl auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt.
    • 7-Tage-Inzidenz über 100 ("dunkelrot") - neu seit 22. Oktober:
    • Sperrstunde: Restaurants müssen schon um 21 Uhr schließen. Auch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen gilt ab 21 Uhr. Der Alkoholverkauf an Tankstellen oder andern Verkaufsstellen ist ab 21 Uhr nicht mehr erlaubt.

    Immer gelten zudem die grundlegenden Hygiene-Regeln: Abstand halten, Händewaschen, Maske tragen, lüften.

    Einschränkungen im Breitensport gibt es bislang nicht. Dort gilt das "Rahmenkonzept Sport", unabhängig von jeglicher Inzidenz. Was das beispielsweise für Fußball-Spiele oder Volleyball-Training bedeutet, erfahren Sie hier.

    Grafik: Die aktuellen Corona-Regeln für das Allgäu im Überblick (Update 22. Oktober):

    Klicken Sie hier um die Grafik herunterzuladen. So können Sie die Informationen an Familie und Freunde weitergeben.

    Die Corona-Ampel: Wenn die 7-Tage-Inzidenz-Werte von 35, 50 bzw. 100 überschritten werden, gelten strengere Corona-Regeln.
    Die Corona-Ampel: Wenn die 7-Tage-Inzidenz-Werte von 35, 50 bzw. 100 überschritten werden, gelten strengere Corona-Regeln. Foto: Grafik: AZ, Berger

    Regeln werden automatisch und für mindestens eine Woche wirksam

    Nach der neuen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit 17. Oktober gilt, werden die verschärften Regeln in den Corona-Hotspots automatisch ab dem nächsten Tag wirksam, ohne dass die Kommunen nochmals darüber entscheiden könnten oder müssten. Die Kommunen entscheiden dann aber beispielsweise, an welchen stark frequentierten Straßen eine Maskenpflicht eingeführt wird - beispielsweise entschied das Landratsamt Ostallgäu nach Überschreiten des Warnwerts, dass unter anderem in der Füssener Altstadt, an der Uferstraße am Hopfensee und auf mehreren Straßen in Schwangau eine Maskenpflicht eingeführt wurde. Außerdem kann es sein, dass Schulen vom Präsenzunterricht auf digitalen Unterricht und Homeschooling umstellen.

    Die Corona-Regeln bleiben für mindestens eine Woche in Kraft.

    Die Werte der 7-Tage-Inzidenz werden täglich frühmorgens vom Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI) und nachmittags vom bayerischen Landesamt für Gesundheit (LGL) veröffentlicht. Warum sich die Werte unterscheiden können und welcher Wert bei Abweichungen gilt, erfahren Sie hier.

    Haben Sie noch Fragen zu den Corona-Regeln? Ist Ihnen etwas unklar? Dann schreiben Sie uns gern eine Mail an digitalteam@azv.de und wir gehen Ihrer Frage nach.

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