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Corona-Bußgeld zurück: Bayern will Erstattung regeln

Unberechtigte Corona-Bußgelder

Bayern will Erstattung von unberechtigten Corona-Bußgeldern regeln

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    Polizisten kontrollieren im Englischen Garten in München während des ersten Corona-Lockdowns Ausflügler. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende 2022 überraschend geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen in Bayern im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren.
    Polizisten kontrollieren im Englischen Garten in München während des ersten Corona-Lockdowns Ausflügler. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende 2022 überraschend geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen in Bayern im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    "Auf Antrag der Betroffenen sollen Geldbußen im Einzelfall nach entsprechender Prüfung der zuständigen Behörde zurückgezahlt werden, wenn das mit der Geldbuße geahndete Verhalten nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht hätte untersagt werden dürfen", sagte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

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