"Auf Antrag der Betroffenen sollen Geldbußen im Einzelfall nach entsprechender Prüfung der zuständigen Behörde zurückgezahlt werden, wenn das mit der Geldbuße geahndete Verhalten nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht hätte untersagt werden dürfen", sagte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Unberechtigte Corona-Bußgelder