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Corona-Impfpflicht in der Pflege: Geringeres Bußgeld in Bayern

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Geringeres Bußgeld für Verstöße gegen Corona-Impfpflicht in der Pflege angekündigt

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    Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, die trotz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin nicht gegen Corona geimpft sind, müssen in Bayern nur einen Bruchteil des möglichen Bußgeldes bezahlen.
    Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, die trotz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin nicht gegen Corona geimpft sind, müssen in Bayern nur einen Bruchteil des möglichen Bußgeldes bezahlen. Foto: Ole Spata, dpa (Symbolbild)

    Verstöße gegen die Corona-Impfpflicht in der Pflege sollen in Bayern nur mit einem Bruchteil des möglichen Bußgeldes von 2.500 Euro geahndet werden. Der rein theoretische Bußgeldrahmen werde in Bayern nicht vollständig ausgeschöpft, "im Regelfall wird ein Bußgeld maximal 300 Euro betragen", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums dem "Coburger Tageblatt" (Mittwoch). Vorgaben für Bußgelder gebe es keine: "Es obliegt den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, im konkreten Einzelfall eine angemessene Höhe festzulegen."

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