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Corona-Impfpflicht in der Pflege: Geringeres Bußgeld in Bayern

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Geringeres Bußgeld für Verstöße gegen Corona-Impfpflicht in der Pflege angekündigt

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    Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, die trotz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin nicht gegen Corona geimpft sind, müssen in Bayern nur einen Bruchteil des möglichen Bußgeldes bezahlen.
    Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, die trotz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin nicht gegen Corona geimpft sind, müssen in Bayern nur einen Bruchteil des möglichen Bußgeldes bezahlen. Foto: Ole Spata, dpa (Symbolbild)

    Verstöße gegen die Corona-Impfpflicht in der Pflege sollen in Bayern nur mit einem Bruchteil des möglichen Bußgeldes von 2.500 Euro geahndet werden. Der rein theoretische Bußgeldrahmen werde in Bayern nicht vollständig ausgeschöpft, "im Regelfall wird ein Bußgeld maximal 300 Euro betragen", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums dem "Coburger Tageblatt" (Mittwoch). Vorgaben für Bußgelder gebe es keine: "Es obliegt den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, im konkreten Einzelfall eine angemessene Höhe festzulegen."

    Dabei sollen den Ministeriumsangaben zufolge auch eine etwaige Teilnahme an der empfohlenen Impfberatung, die finanzielle Situation beziehungsweise das Einkommen der Betroffenen, die regionale und einrichtungsbezogene Versorgungssituation sowie eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit durch eine Kündigung mit einbezogen werden.

    (Lesen Sie auch: Leiter des Landesamts für Pflege: "Werden 9600 zusätzliche Vollzeit-Kräfte brauchen")

    Einrichtungsbezogenen Impfpflicht "mit Augenmaß" umsetzen

    Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte in der Vergangenheit bereits wiederholt erklärt, bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf ein gestuftes Verfahren mit Augenmaß zu setzen. Bußgelder sollen nur verhängt werden, wenn auch nach Aufklärungsgesprächen und einer formalen Aufforderung mit Fristsetzung von vier Wochen kein Nachweis vorgelegt wird. Erst in allerletzter Konsequenz sei die Prüfung der Anordnung eines Tätigkeits- oder Betretungsverbots angedacht.

    Nach Ministeriumsangaben wurden bis zum Stichtag 8. Mai 30.742 Personen in der Pflege gemeldet, die weder als geimpft noch als genesen gelten. Landesweit seien in den Bereichen Pflege und Gesundheitswesen rund 780.000 Personen beschäftigt (Stand 2019).

    Lesen Sie auch: Pflege-Impfpflicht bleibt: Gibt es eine neue Chance für das Impfregister?

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