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Corona in Bayern aktuell: Kein landesweiter Hotspot - Kabinett lässt Corona-Regeln auslaufen

Corona im Freistaat

Kein landesweiter Hotspot: Bayerns Kabinett lässt Corona-Regeln auslaufen

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    Ab dem 2. April enden die meistem Corona-Maßnahmen auch in Bayern. Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fallen somit weg.
    Ab dem 2. April enden die meistem Corona-Maßnahmen auch in Bayern. Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fallen somit weg. Foto: Cézaro De Luca, dpa (Symbolbild)

    Trotz landesweit extrem hoher Infektionszahlen nimmt die Staatsregierung das Auslaufen der allermeisten Corona-Beschränkungen an diesem Wochenende hin. Bayern soll nicht zum Hotspot erklärt werden, jedenfalls "auf absehbare Zeit nicht" - das hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag angekündigt. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin etwa an einer Maskenpflicht auch in allen Innenräumen festzuhalten. Welche Regeln genau fallen sollen, lesen Sie hier.

    Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen am 2. April. Es bleiben dann nur noch die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken sowie eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen. Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fallen weg.

    Neue Corona-Regeln ab 2. April in Bayern: Zahlreiche Lockerungen

    In der neuen Corona-Verordnung, die das Kabinett am Dienstag voraussichtlich beschließen dürfte, werden also wohl nur noch die nötigsten Basis-Schutzmaßnahmen enthalten sein. Denkbar ist nach Worten von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) allerdings, dass die Maske in allen Innenräumen oder auch Mindestabstände als Empfehlung in die Verordnung aufgenommen werden.

    Das von der Ampel-Koalition im Bund durchgedrückte neue Bundesinfektionsschutzgesetz würde eine Verlängerung der strikteren Auflagen nur gestatten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Gebietskörperschaft kann dann nur zum Hotspot erklärt werden, wenn dort eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern aktuell nicht der Fall, obwohl die Infektionszahlen derart hoch sind.

    Die gemeldeten Corona-Infektionszahlen in Bayern waren über das Wochenende wieder leicht zurückgegangen. Das Robert Koch-Institut verzeichnete am Montag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 2178,1 Neuinfektionen pro 100 .00 Einwohner. Am Freitag hatte der Wert den Rekord von 2199,9 erreicht. Die bayerischen Gesundheitsämter meldeten laut RKI 20.601 neue Ansteckungen innerhalb von 24 Stunden. (Lesen Sie auch: BKA: 9000 politisch motivierte Straftaten mit Corona-Bezug)

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