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Corona in Bayern: Richter kassieren bayerische Ausgangsbeschränkungen vom März 2020

Corona in Bayern

Richter kritisieren bayerische Ausgangsbeschränkungen vom März 2020

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    Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern während Corona im Frühjahr 2020 wurden jetzt von Richtern für unzulässig erklärt. Damals durften Einzelpersonen nur dann ihre Wohnung verlassen, wenn sie unter anderem zum Arbeiten, Sport machen oder einkaufen gingen.
    Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern während Corona im Frühjahr 2020 wurden jetzt von Richtern für unzulässig erklärt. Damals durften Einzelpersonen nur dann ihre Wohnung verlassen, wenn sie unter anderem zum Arbeiten, Sport machen oder einkaufen gingen. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Corona-Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 in Bayern für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. "Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet", erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel am Mittwoch die Entscheidung der Richter. Mehrere Medien hatten über den VGH-Beschluss berichtet (Az. 20 N 20.767).

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