Wer die Notbetreuung in den Kitas gar nicht oder nur an wenigen Tagen in Anspruch nimmt, muss nicht zahlen: Die Elternbeiträge werden analog zu den Regelungen im Frühjahrs-Lockdown übernommen. Dies gilt auch für die Mittagsbetreuung, wie das Kabinett am Dienstag in München beschloss - und zwar für die Monate Januar und Februar. Neu hinzugekommen ist eine "Bagatellklausel": Die Beiträge werden auch dann erstattet, wenn das Kind maximal fünf Tage im Monat in der Notbetreuung war. (Lesen Sie dazu auch: Krippe, Kindergarten und Co.: Wie es in Marktoberdorf mit der Notbetreuung läuft)
Notbetreuung in Kitas