Wie die Polizei der Stadt Bamberg (Oberfranken) berichtet, hatte es in der Nacht zu Sonntag einen größeren Einsatz in der Innenstadt gegeben.
Dem vorausgegangen war eine routinemäßige Kontrolle der Corona-Hygienekonzepte in der Kneipe. Laut Medienberichten ist das Lokal der Bamberger Polizei nicht unbekannt - in der vergangenen Zeit hätten sich immer wieder Anrufer bei den Beamten gemeldet, die sich über die Kneipe beschwert hatten, weil Besucher in und außerhalb der Kneipe keine Masken trugen und weil es Lärmbelästigung gab.
Über 60 Gäste ohne Maske auf engstem Raum
Bei dem Einsatz am Wochenende handelte es sich zunächst um eine gezielte Kontrolle. Dabei wurden massive Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt: Der Betreiber der Kneipe bewirtete über 60 Gäste auf engstem Raum, von denen laut Polizei keiner eine Maske trug. Der Wirt konnte außerdem kein Hygienekonzept vorlegen.
Mann droht, sich zu ewürgen
Mehrere Streifenwagen der Bamberger Polizei kamen zum Lokal, um die Party aufzulösen. Beim Einsatz wurden Polizisten von den Gästen beleidigt und mit Getränken übergossen, teilte die Polizeiinspektion Bamberg mit. Außerdem kam es zu Übergriffen auf die Beamten: Ein Gast, der wegen des Angriffs auf Polizisten festgenommen werden sollte, wehrte sich erheblich gegen seine Inhaftierung. Er drohte sogar, sich zu erwürgen und fing an, sich in den Arm zu beißen. Deshalb wurde er in die örtliche Nervenklinik eingewiesen.
Kneipe muss vorerst schließen
Die Kneipe musste über das Wochenende schließen. Der Wirt muss nun mit dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg klären, ob und unter welchen Auflagen er seine Kneipe wieder öffnen darf. Der Betreiber erhielt außerdem wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eine Anzeige.
Stehbier-Verbot in Bamberg
In der Altstadt von Bamberg gibt es seit Anfang Juli ein Stehbier-Verbot. Vor vielen Kneipen und Brauereien in der fränkischen Altstadt treffen sich üblicherweise viele Leute, um abends gemeinsam ein Bier zu trinken. Das Stehbier-Verbot soll so größere Menschenansammlungen in der Corona-Krise verhindern und wurde zuletzt bis einschließlich 1. November verlängert. Damit bleibt es in weiten Teilen der Altstadt verboten, am Wochenende nach 20 Uhr Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen.
Ein Gastronom klagte gegen das Stehbier-Verbot vor dem Verwaltungsgericht und bekam zunächst Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte das Urteil jedoch in einem Eilverfahren.