Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch dem Eilantrag eines Bürgers gegen das Verbot nicht angemeldeter Corona-Proteste in der Landeshauptstadt stattgegeben. Ein bloßer Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Versammlungen könne die präventiven Verbote voraussichtlich nicht rechtfertigen, erklärten die Richter. Es spreche Überwiegendes dafür, dass sich dies im Hauptsacheverfahren als unvereinbar mit der vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit erweisen könnte.
Besteht eine abwendbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit?
Die Landeshauptstadt habe nicht ausreichend dargelegt, dass eine unmittelbare und nur durch ein Verbot abwendbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestehe. Zudem könnte das präventive Versammlungsverbot auch unverhältnismäßig sein. Zunächst müsse die Möglichkeit nachträglicher Beschränkungen von Versammlungen ausgeschöpft werden, erklärte die Kammer. Dem Vernehmen nach werde die Landeshauptstadt gegen die Entscheidung umgehend Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Tausend Menschen protestieren in München gegen Corona-Politik
In der Münchner Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus protestierten am Mittwochabend annähernd Tausend Menschen mit einem nicht angemeldeten Protestzug gegen die Corona-Politik. Sie dürften der Querdenkerszene zuzuordnen sein, sagte ein Polizeisprecher. Zunächst gab es demnach keine Störungen. Außerdem demonstrieren zwei kleine, vorab angemeldete Gruppen pro und contra Corona-Maßnahmen.
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