Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch dem Eilantrag eines Bürgers gegen das Verbot nicht angemeldeter Corona-Proteste in der Landeshauptstadt stattgegeben. Ein bloßer Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Versammlungen könne die präventiven Verbote voraussichtlich nicht rechtfertigen, erklärten die Richter. Es spreche Überwiegendes dafür, dass sich dies im Hauptsacheverfahren als unvereinbar mit der vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit erweisen könnte.
Corona-Protest in München