Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern sind einmal mehr überarbeitet worden. Denn trotz der gerade massiv steigenden Infektionszahlen sind heute mehrere Lockerungen in Kraft getreten. Das gilt vor allem für Kulturstätten, Sportveranstaltungen, Fahrschulen und die Jugendarbeit.
Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Bayern ab 27. Januar 2022.
Hotspot-Regelung für Landkreise und Städte ausgesetzt
Kreise und kreisfreie Städte, die aktuell eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 übersteigen oder bereits überschritten haben, müssen das öffentliche Leben nicht mehr automatisch herunterfahren: Die sogenannte Hotspot-Regelung ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Regelung gilt zunächst bis 9. Februar, so die Bayerische Staatsregierung.
Ende der Geisterspiele im Sport in Bayern
In der Fußball-Bundesliga und in allen anderen Profiligen darf in Bayern wieder vor bis zu 10.000 Zuschauern gespielt werden. Neben dieser absoluten Obergrenze gilt für überregionale Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern grundsätzlich:
- Bei Fußballspielen dürfen maximal 25 Prozent der Kapazitäten genutzt werden.
- Die Fans müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (oder geboostert) sein und eine FFP2-Maske tragen.
- Dazu gilt ein Alkoholverbot.
Ab 27. Januar dürfen im Freistaat wieder mehr Zuschauer in Kinos und Theater
Das Komplett-Verbot für große überregionale Kulturveranstaltungen ist ab heute aufgehoben: Werden mehr als 1000 Zuschauer erwartet, darf die Zuschauer-Kapazität zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden. Wie bei großen Sport-Events gilt etwa bei Konzerten eine absolute Personenobergrenze von 10.000 Zuschauern.
Bei allen anderen Kultur- und Sportveranstaltungen wie in Theatern, Kinos und bei anderen Kultur- und Sport-Events ist von Donnerstag an wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - bisher waren es 25 Prozent.
Die bisher geltenden Zugangsregeln (2G plus beziehungsweise 2G) gelten bei alledem unverändert, zudem gilt bei Veranstaltungen auch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Hotels und Gastronomie
Hier gilt weiter die 2G-Regel. In der Gastronomie bleibt es bei einer Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr.
3G statt 2G in Meisterkursen und Fahrschulen in Bayern
Erleichterungen gibt es ab 27. Januar auch für Meisterkurse und Theorie- und Fahrstunden von Fahrschulen. Hier dürfen nun neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen negativen Testnachweis teilnehmen. Für alle übrigen Bereiche der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie für Musikschulen und Erwachsenenbildung bleibt es bei der 2G-Regel.
Ab jetzt auch ohne Impfnachweis in die Jugendarbeit
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen ab jetzt keinen Impfnachweis und keinen weiteren Test mehr vorlegen.
2G-Regel im Handel ist offiziell gestrichen
Die 2G-Regel für den Einzelhandel in Bayern ist endgültig gestrichen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Zugangsbeschränkung vergangene Woche bereits vorläufig gekippt, jetzt ist sie komplett aus der bayerischen Corona-Verordnung gestrichen. Damit dürfen nun auch wieder Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, in die Geschäfte.
Kontaktbeschränkungen in Bayern mit Ungeimpften gelten weiter
- Unverändert bleibt die Regelung, dass bei privaten Treffen in Bayern maximal der eigene Hausstand und zwei weitere Personen zusammenkommen dürfen, wenn Ungeimpfte darunter sind. Kinder bis 14 Jahre zählen hier nicht dazu.
- Bei anderen Treffen bleibt es bei einer maximalen Teilnehmerzahl von zehn Menschen.
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