Herzstück der Corona-Regeln in Bayern ist die 3G-Regel - also geimpft, genesen oder getestet. Als Tests sind bei dieser Regel PCR-Test, Selbsttest oder Antigen-Schnelltest zugelassen. Ein PCR-Test darf in Bayern allerdings generell nicht älter als 48 Stunden sein, ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden.
Doch seit Freitag, 1. Oktober, ist in Bayern die sogenannte 3G+-Regel hinzugekommen. Und ab Mittwoch, 6. Oktober, soll es noch die 2G-Regel geben. Bei beiden handelt es sich um Verschärfungen der 3G-Regel. Aber welche der drei Regeln gilt denn jetzt wo in Bayern? Ein Überblick:
Corona-Regeln in Bayern: Wo gilt 2G, 3G oder 3G+?
- 2G-Regel: Wer gegen Corona geimpft oder genesen ist.
- In Bayern entfallen ab Mittwoch, 6. Oktober, bei Veranstaltungen Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Mindestabstandsgebot. Damit können etwa Fußballstadien, Sporthallen, Theater, Konzert- und Kongresshallen wieder voll ausgelastet werden. Das geht aber nur mit strikten Einlasskontrollen. Die Regelungen können etwa bei Kulturveranstaltungen, Sportereignissen, Kongressen, in Bibliotheken und Musikschulen angewandt werden.
- 3G-Regel: Wer gegen Corona geimpft, genesen oder getestet ist - egal ob mit PCR-Test, Selbsttest oder Antigen-Schnelltest. Nur hier ist die Sieben-Tage-Inzidenz noch relevant: Bei einem Wert von über 35, also bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz. (Was Corona-Tests ab Montag im Allgäu kosten, lesen Sie hier)
- Konkret gilt die 3G-Regel für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken, Archive, Musikschulen, die Erwachsenenbildung sowie für weitere Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Auch bei körpernahen Dienstleistungen gilt die 3G-Regel. (Die Auslastung zu Veranstaltungen mit 3G-Regel in Bayern erfahren Sie hier)
- 3G+-Regel: Wer gegen Corona geimpft, genesen oder getestet ist - allerdings nur mit einem PCR-Test.
- In Bayern entfallen ab Mittwoch, 6. Oktober, bei Veranstaltungen Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Mindestabstandsgebot. Damit können etwa Fußballstadien, Sporthallen, Theater, Konzert- und Kongresshallen wieder voll ausgelastet werden. Das geht aber nur mit strikten Einlasskontrollen. Die Regelungen können etwa bei Kulturveranstaltungen, Sportereignissen, Kongressen, in Bibliotheken und Musikschulen angewandt werden.
Eine Liste der Impfzentren und Teststationen im Allgäu finden Sie hier.