Herzstück der Corona-Regeln in Bayern ist die 3G-Regel. Doch mittlerweile gibt es auch 2G und 3G+ als verschärfte Formen. Wo in Bayern was gilt: Ein Überblick.
06.10.2021 | Stand: 10:27 Uhr
Herzstück der Corona-Regeln in Bayern ist die 3G-Regel - also geimpft, genesen oder getestet. Als Tests sind bei dieser Regel PCR-Test, Selbsttest oder Antigen-Schnelltest zugelassen. Ein PCR-Test darf in Bayern allerdings generell nicht älter als 48 Stunden sein, ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden.
Doch seit Freitag, 1. Oktober, ist in Bayern die sogenannte 3G+-Regel hinzugekommen. Und ab Mittwoch, 6. Oktober, soll es noch die 2G-Regel geben. Bei beiden handelt es sich um Verschärfungen der 3G-Regel. Aber welche der drei Regeln gilt denn jetzt wo in Bayern? Ein Überblick:
Corona-Regeln in Bayern: Wo gilt 2G, 3G oder 3G+?
- 2G-Regel: Wer gegen Corona geimpft oder genesen ist.
- In Bayern entfallen ab Mittwoch, 6. Oktober, bei Veranstaltungen Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Mindestabstandsgebot. Damit können etwa Fußballstadien, Sporthallen, Theater, Konzert- und Kongresshallen wieder voll ausgelastet werden. Das geht aber nur mit strikten Einlasskontrollen. Die Regelungen können etwa bei Kulturveranstaltungen, Sportereignissen, Kongressen, in Bibliotheken und Musikschulen angewandt werden.
- 3G-Regel: Wer gegen Corona geimpft, genesen oder getestet ist - egal ob mit PCR-Test, Selbsttest oder Antigen-Schnelltest. Nur hier ist die Sieben-Tage-Inzidenz noch relevant: Bei einem Wert von über 35, also bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz. (Was Corona-Tests ab Montag im Allgäu kosten, lesen Sie hier)
- Konkret gilt die 3G-Regel für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken, Archive, Musikschulen, die Erwachsenenbildung sowie für weitere Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Auch bei körpernahen Dienstleistungen gilt die 3G-Regel. (Die Auslastung zu Veranstaltungen mit 3G-Regel in Bayern erfahren Sie hier)
- Ausnahmen von der 3G-Regel gelten für Privaträume, den Handel, den öffentlichen Nahverkehr, Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1000 Personen - sowie für noch nicht eingeschulte Kinder und für Schüler.
- Weitere Ausnahme: In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen gilt 3G inzidenzunabhängig und auch im Freien.
- An den Schulen in Bayern gilt die 3G-Regel für Schüler und Lehrerkräfte. An weiterführenden Schulen verwenden die Schüler wie schon im letzten Schuljahr den Antigen-Schnelltest. An Grund- und Förderschulen werden PCR-Tests beziehungsweise Pooltests auf PCR-Test-Grundlage verwendet.
- Ungeimpfte Beschäftigte in Kindertagesstätten in Bayern müssen seit 20. September nachweisen, dass sie negativ auf Corona getestet sind. Für Kinder soll es sogenannte Lollitests geben, verpflichtend ist das aber nicht.
- Bei Gottesdiensten können die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl je nach Platzangebot entfallen, wenn stattdessen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen.
- Volksfeste samt Bierzelt und andere öffentliche Festivitäten wie Jahrmärkte sind unabhängig von der Inzidenz ebenfalls seit Freitag, 1. Oktober, in Bayern mit der 3G-Regel wieder erlaubt.
- Weihnachts- und Christkindlmärkte sollen in Bayern ebenfalls unter Beachtung der 3G-Regel stattfinden können - allerdings nur, wenn es die Infektionslage zulässt. Sollte es nötig sein, können nochmals gesonderte Regelungen in Kraft treten.
- Nach Angaben des Verbands Deutscher Seilbahnen (VDS) soll Skifahren in Bayern im Winter wieder möglich sein - unter Einhaltung der 3G-Regel.
- 3G+-Regel: Wer gegen Corona geimpft, genesen oder getestet ist - allerdings nur mit einem PCR-Test.
- In Bayern entfallen ab Mittwoch, 6. Oktober, bei Veranstaltungen Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Mindestabstandsgebot. Damit können etwa Fußballstadien, Sporthallen, Theater, Konzert- und Kongresshallen wieder voll ausgelastet werden. Das geht aber nur mit strikten Einlasskontrollen. Die Regelungen können etwa bei Kulturveranstaltungen, Sportereignissen, Kongressen, in Bibliotheken und Musikschulen angewandt werden.
- Kleinkinder und Schüler, die im Schulbetrieb ohnehin regelmäßig getestet werden, haben grundsätzlich auch bei Veranstaltungen Zutritt, in denen die 3G+-Regel gilt.
- Bereits am Freitag, 1. Oktober, durften in Bayern Clubs und Diskotheken unabhängig von der Inzidenz nach der 3G+-Regel öffnen. Es darf nach eineinhalb Jahren coronabedingter Zwangspause wieder gefeiert und getanzt werden, ganz ohne Maske, Abstand und Besucherobergrenze. In Clubs Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
- Unter den gleichen Bedingungen durften ab Freitag, 1. Oktober, auch Bordellbetriebe in Bayern wieder öffnen.
- Ab Mittwoch, 6. Oktober, dürfen dann unter denselben Vorgaben, die in Clubs und Diskos gelten, auch Gaststätten Tanzveranstaltungen anbieten. In Schankwirtschaften darf wieder am Tresen gegessen und getrunken werden, nicht mehr nur am Tisch.
Eine Liste der Impfzentren und Teststationen im Allgäu finden Sie hier.