Dass Eltern eines Kindes ein Bußgeld zahlen mussten, hat Günter Manhardt, Schulleiter des Schmuttertal-Gymnasiums in Diedorf, bisher erst einmal erlebt: „Jemand ist vor den Ferien zu früh in den Urlaub geflogen, das Bußgeld war so hoch wie die dadurch ersparten Flugkosten.“ Nun könnten weitere Bußgeld-Fälle dazukommen: Seit dem 6. Oktober gelten Schülerinnen und Schüler, die fehlen, weil sie weder geimpft noch genesen sind und sich nicht auf Corona testen lassen möchten, als unentschuldigt. Als Schulschwänzer also. Sie verletzten grundsätzlich ihre Schulpflicht, heißt es in der Begründung zur jüngsten Änderung der bayerischen Corona-Verordnung.
Maßnahme soll "gemeinschaftliches Schulleben stärken"