Die Staatskanzlei hat Hoffnungen des Hotel- und Gaststättenverbands widersprochen, dass es eine Verbesserung der Situation von Kneipen und Diskotheken in der Corona-Krise geben könnte. Zunächst hatte der Verband am Freitag unter Berufung auf ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums, das sich wiederum auf das Gesundheitsministerium bezogen hatte, berichtet, dass Schankwirtschaften und Diskotheken ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten dürften. Ein Sprecher der Staatskanzlei erklärte am Freitagabend allerdings, dass dieses Schreiben gegenstandslos sei.
Corona-Lockerung